Betriebsräte werden in Zeiten der Corona-Krise umso mehr gebraucht. Sie sind es, die die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes prüfen. Sie sind es, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fragen rund um Kurzarbeit und Gesundheitsschutz im Betrieb beantworten. Und sie sind es, die für die Akzeptanz möglicher drastischer Maßnahmen im Betrieb, mit denen die Verbreitung des Virus verlangsamt werden soll, bei den betroffenen Beschäftigten sorgen können.
AUS DEM BUNDESTAG
Mitbestimmung von Betriebsräten in der Covid-19-Krise umfassend sichern
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Corona-Krise
Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gefährdet unser aller Sicherheit und Gesundheit. Viele Beschäftigte gehen weiter ihrer Arbeit nach. Deshalb ist lückenloser Arbeitsschutz gerade jetzt so wichtig.
Gute und sichere Arbeit im Homeoffice während der Corona-Krise
In vielen Betrieben gab es schon vor der Corona-Krise Regelungen zum Homeoffice in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder per Tarifvertrag. In Betrieben, in denen bislang kein Homeoffice möglich war, haben sich jetzt Beschäftigte und Arbeitgeber kurzfristig über entsprechende Regelungen verständigt. Doch auch in einer Krise sind feste Rahmenbedingungen und Schutzrechte notwendig, damit Homeoffice Beschäftigte nicht gefährdet oder sich zu deren Nachteil auswirkt.
Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten abbauen
Berufskrankheiten sind bestimmte Erkrankungen, die nachweislich auf berufliche Belastungen zurückzuführen sind. Typische Beispiele sind die Staublunge bei Bergleuten oder Asbesterkrankungen bei Werftarbeitern. Alle anerkannten Berufskrankheiten werden in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste aufgeführt. Heute steht mit 80 Diagnosen nur ein Bruchteil der berufsbedingten Erkrankungen auf dieser Liste. Und steht eine Krankheit drauf, heißt das nicht, dass sie automatisch für alle Betroffenen anerkannt wird.
Kurzarbeitergeld: Beschäftigte und Betriebe schützen
Die derzeitige Höhe des Kurzarbeitergeldes bedeutet für die Betroffenen Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Gleichzeitig steigt die Zahl der Kurzarbeiter bedingt durch die Corona-Pandemie auf Rekordniveau. Um viele Betroffene von der Zerstörung ihrer Existenz zu bewahren, fordert DIE LINKE im Bundestag, das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 auf mindestens 90 Prozent des Nettoentgelts zu erhöhen und an weitere Bedingungen für die Unternehmen zu knüpfen.
Konzept zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung
Ziel der Verbesserungen der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung ist es, möglichst viele Menschen gut gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit abzusichern: Junge Beschäftigte sollen schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten; langjährig Beschäftigte sollen davor bewahrt werden, nach kurzer Zeit in das Hartz-IV-System wechseln zu müssen.
Gute Arbeit und soziale Sicherheit in der Plattformökonomie
Das mobile Internet hat alte Wirtschaftsstrukturen aufgebrochen. Durch die globale Vernetzung und die Möglichkeiten einer ständigen Erreichbarkeit sind neue Räume des Wirtschaftens und Arbeitens entstanden. Das Arbeits- und Sozialrecht ist für diesen Wandel unzureichend. Es ist Aufgabe der Politik, Rechtssicherheit für Beschäftigte in den neuen Arbeitsformen zu schaffen und sie vor Ausbeutung zu schützen. Unser Anspruch als DIE LINKE. ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, auch und gerade in Zeiten der Digitalisierung.
Sinkende Tarifbindung: Hälfte der Beschäftigten ohne Schutz
Die Tarifbindung sinkt: In nahezu jedem Bundesland und nahezu jedem Wirtschaftszweig (mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes), sowie für jede Betriebsgrößenklasse. Seit 2013 arbeitet die Mehrheit der Beschäftigten in Unternehmen, die nicht an einen Branchentarifvertrag gebunden sind.
Ganzen Beitrag lesen »Schlechter mit Tarifvertrag? Wie CDU und SPD die Tarifpolitik auf den Kopf stellen und Gewerkschaften systematisch schwächen
„Wir überlegen, wie wir auch durch Gesetzgebung eventuell Tarifbindung präferieren können“, sagte Bundeskanzlerin Merkel (CDU) auf dem Meseberger Treffen im Juni 2016. Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) legte Ende des Jahres in der FAZ nach und sagte: „Wer tariflich gebunden ist, wird privilegiert.“ Die Fraktion DIE LINKE hält dagegen und erklärt in einem Positionspapier, warum sie sogenannten tarifdispositiven Regelungen in Gesetzen im Bundestag eine klare Absage erteilt.